Straßenreinigungspflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

in der Ortsgemeinde Hausen

Straßenreinigungspflicht

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Haus und Grundstücksbesitzer ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen.

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Hausen beinhaltet, dass Bürgersteige und Rinnen regelmäßig entlang der gesamten Grundstücksgrenze von Kehricht, Schlamm, Unkraut und Laub zu reinigen sind.

Äste und Strauchwerk, die über den Bürgersteig oder in den Straßenraum ragen, sind in Höhe und Breite komplett bis zur eigenen Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit Fußgänger und Autofahrer nicht beeinträchtigt werden.

Bei nicht erfolgter Reinigung behält sich die Ortsgemeinde vor, das Ordnungsamt mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu beauftragen.